Angeln in ruhiger Umgebung.
Entspannung trifft auf pure Natur!
Für den Fischereibezirk Bigge 1 können Sie bei uns Fischereierlaubnisscheine erwerben. Die Voraussetzung für den Erwerb der Erlaubnisscheine ist ein gültiger Fischereischein.
![](https://www.graf-spee.de/wp-content/uploads/2020/07/Angelstrecke.jpg)
Durch einen jährlichen Einsatz von Bachforelle, finden Sie hervorragende Fischbestände und tolle Angelmöglichkeiten vor.
Besondere Hinweise und Beschränkungen:
- Zur Fischereiausübung ist nur eine Angelrute pro Erlaubnisschein zugelassen. Fahrzeuge dürfen nicht benutzt werden.
- Zum Zweck der Fischereiausübung dürfen Stellen an befestigten Uferwegen, deren Pflaster oder Steinschüttungen insbesondere durch fehlende oder aus dem Verbund gelockerte Steine beschädigt sind, sowie der Sperrdamm, die Kraftwerks- und Bahnanlagen nicht betreten werden.
- Lagern, Grillen, Feuer und Zelten ist im gesamten Umfeld des Fischereibezirks verboten.
- Es darf ab eine Stunde vor Sonnenauf- und bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gefischt werden.
- Das Fischen mit Naturködern und deren Imitaten ist nicht gestattet – nur Kunstköder (Fliege, Blinker, Spinner) erlaubt.
Wir bieten folgende Fangerlaubnisscheine an (Preise inkl. MwSt.):
- Saisonschein: 180,- EUR
- Monatsschein: 60,- EUR
- Wochenschein: 30,- EUR
- Tagesschein: 13,- EUR